Als AufstockerInnen werden EmpfängerInnen von ALG II bezeichnet, die im rechtlich zulässigen Rahmen diese Leistung durch Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ergänzen sowie Erwerbstätige, die ALG II beziehen, weil ihr Arbeitseinkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Wenn trotz Erwerbstätigkeit staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden muss, kann von atypischer Beschäftigung gesprochen werden. Eine hohe Zahl an AufstockerInnen weist auf strukturelle Defizite der ansässigen Wirtschaft hin, die sich auf die ökonomische und soziale Situation der Betroffenen auswirken kann. In gleichem Maße kann davon ausgegangen werden, dass die Leistungsfähigkeit der Kommune selbst durch verringerte Steuereinnahmen und erhöhte Sozialausgaben beeinträchtigt wird. In der Verknüpfung der ökonomischen mit der sozialen Dimension, und somit auch der ökologischen, folgt dem Indikator dem Prinzip der Ganzheitlichkeit. Aufgrund der Relevanz für die nachfolgende Generation bildet dieser Indikator darüber hinaus auch das Nachhaltigkeitsprinzip der Generationengerechtigkeit ab.

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