Die Wahlbeteiligung oder die Stimmbeteiligung gibt den Anteil der Wahlberechtigten wieder, die bei einer Wahl oder einem Referendum tatsächlich gewählt haben. Das Wahlrecht ist die Grundlage der politischen Beteiligung. Insbesondere das Wahlrecht bei Kommunalwahlen gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Folgen von politischen Entscheidungen sind daher für BürgerInnen besonders spürbar und auf keiner anderen Ebene sind die Wirkungsmöglichkeiten für die BürgerInnen so groß, wie bei der Gestaltung des direkten Lebensumfelds in der Kommune. Kommunal- oder Kreiswahlen sind daher partizipatorischere Verfahren, die am ehesten einem direktdemokratischen Ansatz entsprechen und, dem Prinzip der Ganzheitlichkeit folgend, Einfluss auf Ökonomie, Ökologie, Soziales und Kultur haben. Durch weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Generationengerechtigkeit kann über lokale Entscheidungen auch Einfluss auf globale Entwicklungen genommen werden. Die kommunale Wahlbeteiligung beschreibt daher exakt, wie hoch die Partizipation der wahlberechtigten Bevölkerung bei der entsprechenden Kommunalwahl war. Somit können die Ergebnisse als Ausdruck verstanden werden, wie inklusiv und repräsentativ kommunale Entscheidungsfindungsprozesse von der Bevölkerung wahrgenommen werden. Insbesondere der Aspekt der Ebenen umfassenden Repräsentation ist durch Kommunalwahlen als Wahlprozess der niedrigsten Verwaltungseinheiten erfüllt.

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