Personenkraftwagen mit Elektroantrieben oder Plug-in-Hybriden stellen vor allem im urbanen Umfeld eine nachhaltigere Alternative zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren dar und sind voraussichtlich die zentrale technologische Weiterentwicklung des individuellen Personenverkehrs. Der Umstieg auf alternativ angetriebene PKW im Verkehr besitzt erhebliches Einsparpotential bezüglich NOx-Emissionen, Feinstaubbelastung sowie der für den Stadtverkehr relevanten Lärmemissionen bei Geschwindigkeiten bis zu ca. 50 km/h. Somit wird aufgrund der vielfältigen Wechselwirkungen, die im Zusammenhang mit durch den Straßenverkehr bedingten Immissionen stehen, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte von Nachhaltigkeit bedient. Eine ausreichende Anzahl öffentlich zugänglicher Lademöglichkeiten fördert den Umstieg auf E-Mobilität. Öffentlich zugänglich sind Ladepunkte dann, wenn der Zugang oder der Erwerb einer Zutrittsberechtigung jedem potenziell Nutzenden gleichermaßen möglich ist (§ 2 Nr. 5 LSV). Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen als solche klar zu erkennen sein. Typische Beispiele hierfür sind Ladepunkte auf Supermarkt- oder Kundenparkplätzen und in Parkhäusern. Wird der Zugang dagegen nur einem bestimmten, klar abgrenzbaren Personenkreis eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt vor. Ein bestimmter, klar abgrenzbarer Personenkreis ist dem Betreiber entweder namentlich bekannt oder kann von ihm bei Bedarf individuell identifiziert werden. Dies wäre zum Beispiel bei Angestellten, Mietenden bzw. Hotelbesuchenden, Personen aus der Nachbarschaft oder bei Familienangehörigen der Fall.